Conditions générales

Conditions générales
BOHOUN Importprodukte GmbH
Commerce de matières premières

1. Geltungsbereich

1.1.     Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BOHOUN Importprodukte GmbH („Bohoun“) und ihren Kunden und sind Grundlage für sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Zahlungen und sonstige Leistungen.

1.2.     Diese AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird.

1.3.     Der Kunde unterwirft sich durch seine Erklärung gemäß Punkt 2.2. ausdrücklich der Geltung dieser AGB.

1.4.     Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten Bohoun auch dann nicht, wenn diesen im Vertragsabschlusszeitpunkt nicht noch einmal gesondert widersprochen wird.

1.5.     Bei Widersprüchen gehen die gegenständlichen AGB allen übrigen Bestimmungen vor.

2. Vertrag

2.1.     Angebote von Bohoun sind für den Kunden stets freibleibend und lediglich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer entsprechenden Bestellung zu verstehen.

2.2.     Bestellungen des Kunden sind ab Zugang bei Bohoun für den Kunden verbindlich. Es steht Bohoun innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen frei (Bindungsfrist für den Kunden), den Vertragsabschluss durch a) eine schriftliche Auftragsbestätigung oder b) durch Leistungserbringung zu erklären.

2.3.     Aus einem Stillschweigen der Vertragsparteien lässt sich wechselseitig keine – wie auch immer geartete – Erklärung ableiten, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren hiervon Abweichendes.

2.4.     Bohoun behält sich ausdrücklich das Recht vor, seine Produkte jederzeit (auch ohne Zustimmung des Kunden) anzupassen sowie abzuändern (zB Änderungen der Rezeptur, des Aromas, etc.).

2.5.     Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar und sind auch nach dem Vertragsabschluss für den Kunden zumutbar (sofern nicht einzelne Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden).

2.6.     Bohoun wird das Recht eingeräumt, bei Teilbarkeit der Leistung die Bestellung des Kunden – nach eigenem Ermessen – nur teilweise anzunehmen bzw. durchzuführen. Ein entsprechender Vertrag kommt sodann nur im Ausmaß des angenommenen Leistungsteiles zustande. Ein Anspruch des Kunden auf eine darüber hinausgehende Leistung besteht in diesem Fall ausdrücklich nicht.

3. Preise und Zahlung

3.1.     Die Preise sind auch nach Zustandekommen des Vertrages veränderbar (zB durch Einhebung neuer Gebühren und Abgaben; Erhöhung der Rohstoff- und Transportkosten, etc.). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Preiserhöhungen von bis zu 10 % (zehn Prozent) zu akzeptieren.

3.2.     Die Verrechnung erfolgt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger erforderlicher bzw. vorgeschriebener Abgaben in der jeweiligen Höhe.

3.3.     Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich – von den gegenständlichen AGB – abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der jeweilige Rechnungsbetrag abzugs- und spesenfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Dem Kunden wird jedoch ein jederzeit durch Bohoun einseitig widerrufbares Zahlungsziel von 14 (vierzehn) Tagen eingeräumt.

3.4.     Bei Zahlungsverzug (jeglicher Art) ist Bohoun berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00 (in Worten: Euro fünfzehn) geltend zu machen.

3.5.     Dem Kunden werden in diesen AGB  und auch in sonstiger Art und Weise  weder Zurückbehaltungs- noch Leistungsverweigerungsrechte eingeräumt.

3.6.     Bohoun ist zudem berechtigt, Zahlungen des Kunden – nach freiem Ermessen – auf jede offene Forderung in Zusammenhang mit dem Kunden anzurechnen.

3.7.     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Bohoun. Eine Verpfändung oder anderweitige Überlassung der Ware an einen Dritten ist unzulässig. (Eigentumsvorbehalt)

4. Aufrechnung

Eine Aufrechnung – aus und mit welchem Grund auch immer – gegen Ansprüche von Bohoun wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Lieferung

5.1.     Die vertraglich vereinbarten Lieferungen erfolgen stets ab Lager von Bohoun, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren hiervon Abweichendes.

5.2.     Die Ware reist stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden und ist Bohoun nicht verpflichtet, die Ware oder den Transport derselben zu versichern.

5.3.     Die Gefahr des Unterganges der Ware geht mit Übergabe derselben an den Spediteur/Frachtführer/Post auf den Kunden über.

5.4.     Bohoun wird das Recht eingeräumt, Teil- und/oder Vorlieferungen durchzuführen und kann dieser zudem die Vertragserfüllung einseitig aufschieben und/oder aussetzen, wenn a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern (sodass ein Forderungsausfall droht), b) offene Forderungen gegen den Kunden bestehen. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche – welcher Art auch immer sie sein mögen – ableiten.

5.5.     Der Kunde verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel umgehend – spätestens jedoch binnen 5 (fünf) Tagen zu rügen (auf die Mängelrügepflicht gem. § 377 UGB bei Unternehmern wird ausdrücklich verwiesen).

5.6.     Zwischen Bohoun und dem Kunden werden keine Lieferfristen vereinbart.

5.7.     Für den Fall, dass eine Lieferung nicht binnen 7 (sieben) Tagen nach Vertragsschluss möglich ist, ist der Kunde über den nächstmöglichen Lieferzeitraum in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, Bohoun eine entsprechende Möglichkeit zur rechtzeitigen Kontaktaufnahme einzuräumen.

5.8.     Im Fall eines Annahmeverzuges wird die Lieferung auf Kosten des Kunden eingelagert. Hierdurch gilt die Lieferung als erbracht.

6. Gewährleistung

6.1.     Bohoun leistet keine Gewähr, dass die Abbildungen der Produkte auf dessen Website auch mit den tatsächlich gelieferten Waren übereinstimmen (siehe 2.4.).

6.2.     Sofern das Produkt vom Kunden bestimmungsgemäß verwendet werden kann, liegt kein Mangel vor.

6.3.     Bohoun leistet keine Gewähr für die Geeignetheit der Produkte zur Weiterverarbeitung

6.4.     Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die von Bohoun als solche ausdrücklich zugesagt wurden und die den Angaben in Katalogen, Werbeschriften und sonstigen Produktpräsentationen zu entnehmen sind.

6.5.     Sollte die Mindesthaltbarkeitsdauer des Produktes kürzer als die gesetzliche Gewährleistungsfrist sein, gilt die kürzere Mindesthaltbarkeitsdauer vertraglich als Gewährleistungsfrist vereinbart.

6.6.     Wird die Mängelrüge (gemäß 4.2.) nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung von Bohoun als mangelfrei erbracht und besteht kein Anspruch auf Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung.

6.7.     Weist Bohoun die Mängelrüge schriftlich zurück, hat der Kunde seine Ansprüche innerhalb von 6 (sechs) Monaten gerichtlich geltend zu machen.

6.8.     Der Kunde hat zudem zu beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe schon vorlag. Die Anwendung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.9.     Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen behält sich Bohoun ausdrücklich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch des Kunden nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

7. Haftung und Schadenersatz

7.1.     Bohoun haftet nicht für Schäden an Personen oder Vermögen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von diesem verursacht wurden.

7.2.     Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.3.     In allen Fällen der möglichen Haftung von Bohoun hat der Kunde das haftungsauslösende/schadenersatzanspruchsbegründende Verschulden zu beweisen.

7.4.     Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach 1 (einem) Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

7.5.     Die Höhe des Schadens ist mit der maximalen Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Bohoun begrenzt.

7.6.     Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte von Bohoun bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Produktbeschreibung zu verwenden.

8. Anwendbares Recht

8.1.     Auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Bohoun und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden.

8.2.     Hiervon sind die Verweisungsnormen, sofern sie die Anwendung des Internationalen Privatrechtes betreffen, ausdrücklich ausgenommen. Sehen die österreichischen Normen – bei Auslandsberührung – die Anwendung spezieller (auch in Österreich geltender) Normen vor, so wird auch deren Anwendbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen (zB UN-Kaufrecht).

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Bohoun vereinbart.

10. Sonstiges

10.1.  Die Überschriften in diesen AGB dienen nicht zu deren Auslegung sondern lediglich der entsprechenden Gliederung.

10.2.  Sollten die AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine andere Bestimmung Treten, die wirksam ist und dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

10.3.  Aus einer Verzögerung oder Unterlassung der Ausübung eines in diesen AGB eingeräumten Rechts ist kein Verzicht auf dasselbe abzuleiten.

10.4.  Für den Fall, dass diese AGB in eine andere als die deutsche Sprache übersetzt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich sowie bindend und für erforderliche Auslegungen heranzuziehen.